Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlung in meiner Praxis ist eine Privatleistung und kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich.
Private Krankenkassen / Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen können die Behandlungskosten erstatten.In Einzelfällen ist eine vollständige Erstattung möglich, häufig erfolgt jedoch nur eine teilweise Kostenübernahme.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt ausschließlich vom individuellen Versicherungstarif ab.
Bei ärztlich indizierter Psychotherapie ist häufig eine vorherige Antragstellung und Genehmigung erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Selbstzahler
Eine Behandlung als Selbstzahler ist jederzeit möglich.Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).